Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Opferentschädigung
Opfer|entschädigung,die Versorgung für Opfer von Gewaltverbrechen, d. h. für Personen (für Ausländer rückwirkend ab 1. 7. 1990), die durch einen vorsätzl., rechtswidrigen tätl. Angriff oder durch dessen Abwehr eine gesundheitl. Beeinträchtigung erfahren haben, sowie für die Hinterbliebenen von Gewaltopfern. Die vom Staat nach Maßgabe des O.-Gesetzes i. d. F. v. 7. 1. 1985 gewährten Leistungen, die bei den Versorgungsämtern der Bundesländer beantragt werden müssen, umfassen u. a. Krankenbehandlung, Rehabilitation, Hinterbliebenenrente und Sterbegeld. Die Höhe der Leistungen ist im Bundesversorgungs-Ges. geregelt. - In Österreich und der Schweiz gibt es ähnl. Bestimmungen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Opferentschädigung