Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Opfer
Opfer[ahd., zu lat. operari »arbeiten«, »opfern« (d. h. einer Gottheit durch Opfer dienen)],
1) Recht: Person, der durch eine Straftat ein Schaden zugefügt wurde (Opferentschädigung, Viktimologie).
2) Religionsgeschichte: in den Religionen die rituelle Darbringung einer Gabe an eine Gottheit oder numinose Macht; häufig (v. a. in den Stammesreligionen) mit der Erwartung einer Gegenleistung verbunden; auch Bez. der Opfergabe selbst. Als Grundform religiösen Handelns bildet das O. v. a. in den Stammesreligionen in vielfältigen Formen (z. B. Trank-O., Brand-O., Darbringung der ersten Früchte der Ernte oder Erstgeburt als Erstlings-O.) die Grundlage des Kultus. In den Weltreligionen verlor das O. im Laufe ihrer religionsgeschichtl. Entwicklung an Bedeutung. Die mit ihm ursprünglich verbundenen Vorstellungen erfuhren eine theolog. Umdeutung (im Christentum in Analogie zum jüd. Passahlamm die Auffassung vom Tod Jesu als O.-Tod) oder wurden ganz abgelehnt (Buddhismus, Dschainismus).
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