Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Operation
Operation[lat. »Handlung«, »Verrichtung«] die,
1) Datenverarbeitung: Arbeitsschritt einer Rechenanlage, i. Allg. der Ausführung eines Maschinenbefehls entsprechend.
2) Mathematik: Durchführung einer bestimmten log. oder mathemat. Vorschrift, z. B. Differenziation, Integration.
3) Medizin: chirurg. Eingriff in den Körper des Kranken oder Verletzten zu diagnost. und/oder therapeut. Zwecken. Rechtlich stellt jede O. eine Körperverletzung dar, sie darf deshalb nur mit Einwilligung des Patienten oder eines gesetzl. Vertreters erfolgen. Eine Ausnahme besteht bei unmittelbarer Lebensgefahr.
4) Militärwesen: allg. jede zeitlich und räumlich zusammenhängende, auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtete Handlung einer Seite. Trifft eine O. auf eine der Gegenseite, kommt es zum Gefecht. Die O. kann Truppenbewegungen, Kampfhandlungen sowie sonstige Maßnahmen jeder Art umfassen.
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