Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Open Shop
Open Shop ['əʊpən ʃɔp, engl.] der, Recht: Betrieb, in dem Arbeitnehmer bei Beginn ihrer Betriebszugehörigkeit nicht gezwungen werden, einer Gewerkschaft beizutreten. Entspricht dem Individualgrundrecht auf negative Koalitionsfreiheit aus Art. 9 GG. Ggs. Closed Shop.
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