Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ombudsmann
Ọmbudsmann[schwed. »Treuhänder«] der, i. d. R. eine von der Volksvertretung bestellte Vertrauensperson (auch Behörde), die ohne unmittelbare Eingriffsmöglichkeit die parlamentar. Kontrolle über bestimmte Verwaltungszweige verstärken soll. Entsprechende Einrichtungen sind nach schwed. Vorbild in mehreren Ländern geschaffen worden. In Dtl. sind vergleichbare Institutionen der Wehrbeauftragte, der Datenschutzbeauftragte, Bürgerbeauftragte (Rheinl.-Pf.), in Österreich die Volksanwaltschaft, ein vom Nationalrat proporzmäßig beschicktes Dreiergremium.
Ọmbudsmann[schwed. »Treuhänder«] der, i. d. R. eine von der Volksvertretung bestellte Vertrauensperson (auch Behörde), die ohne unmittelbare Eingriffsmöglichkeit die parlamentar. Kontrolle über bestimmte Verwaltungszweige verstärken soll. Entsprechende Einrichtungen sind nach schwed. Vorbild in mehreren Ländern geschaffen worden. In Dtl. sind vergleichbare Institutionen der Wehrbeauftragte, der Datenschutzbeauftragte, Bürgerbeauftragte (Rheinl.-Pf.), in Österreich die Volksanwaltschaft, ein vom Nationalrat proporzmäßig beschicktes Dreiergremium.