Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Offizium
Offizium[lat. »Amt«, »Pflicht«] das (Officium),
1) (Heiliges O.), kath. Kirchenrecht: die 1542 für die Inquisition errichtete höchste Kurialbehörde. Ihr oblagen v. a. der Schutz der Glaubens- und Sittenlehre, die Verurteilung von Verfehlungen gegen den Glauben sowie die Erstellung des Verzeichnisses der vom Apostol. Stuhl verbotenen Bücher (Index). 1965 wurde das O. in die »Kongregation für die Glaubenslehre« umgewandelt.
2) lat. Liturgie: früher allg. üblicher Name für die dem Kleriker vorbehaltenen liturg. Handlungen, bes. das Stundengebet.
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