Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Obödienz
Obödiẹnz[lat.] die, kath. Kirchenrecht: die Gehorsamspflicht der Kleriker und Ordensangehörigen gegenüber ihren geistl. Oberen (Papst, Bischof, Ordensoberer).
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