Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Obrigkeit
Obrigkeit,seit dem 15. Jh. auftretender Begriff, der die Inanspruchnahme herrschaftl. Gebotsgewalt (v. a. Gesetzgebungs- und Ordnungsbefugnisse) dokumentiert. Der O.-Gedanke kommt zunächst in den Stadtrechten des späten 15. Jh. zum Ausdruck, greift auf die ländl. Rechtsetzung durch den Grundherrn über und erscheint im 16. Jh. auf territorialer Ebene als Landes-O. Aus ihr entwickelte sich die Landeshoheit.
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