Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Obligationenrecht
Obligationenrecht,Abk. OR, als 5. Teil des schweizer. ZGB Ges. vom 30. 3. 1911, das das Zustandekommen von vertragl. und gesetzl. Schuldverhältnissen, die einzelnen Vertragstypen sowie das Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht regelt.
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