Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Obliegenheit
Obliegenheit,Rechtsgebot, das im Rahmen eines Schuldverhältnisses im eigenen Interesse zu befolgen ist, im Ggs. zur Verpflichtung. Die Beachtung von O. steht dem Einzelnen zwar frei, allerdings hat er bei Nichtbeachtung die Folgen zu tragen; spielt bes. im Versicherungsrecht (z.B. in Form einer Mitteilung gefahrerhöhender Umstände an den Versicherer) eine Rolle.
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