Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Obiter Dictum
Ọbiter Dịctum[lat. »das nebenbei Gesagte«] das, die Teile der Begründung eines Gerichtsurteils (v. a. von höchsten Gerichten), die über das zur Begründung der Entscheidung Erforderliche hinausgehen. Im Ggs. dazu stehen die »tragenden Gründe« (»ratio decidendi«), ohne die die Entscheidung nicht hinreichend begründet wäre.
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