Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Obhutspflicht
Obhutspflicht,die Pflicht, einer anderen Person allgemein oder in besonderen Lebenslagen beizustehen. Die O. kann auf Gesetz, Vertrag, behördl. Auftrag oder auf tatsächl. Übernahme beruhen und ist i. d. R. auf eine gewisse Dauer gerichtet. Die Verletzung der O. wird in bestimmten Fällen (§ 171 StGB, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht; § 221 StGB, Aussetzung; § 225 StGB, Misshandlung von Schutzbefohlenen) mit Strafe bedroht.
Obhutspflicht,die Pflicht, einer anderen Person allgemein oder in besonderen Lebenslagen beizustehen. Die O. kann auf Gesetz, Vertrag, behördl. Auftrag oder auf tatsächl. Übernahme beruhen und ist i. d. R. auf eine gewisse Dauer gerichtet. Die Verletzung der O. wird in bestimmten Fällen (§ 171 StGB, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht; § 221 StGB, Aussetzung; § 225 StGB, Misshandlung von Schutzbefohlenen) mit Strafe bedroht.