Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Oberlandesgericht
Oberlandesgericht,Abk. OLG, in Dtl. ein Gericht der ordentl. Gerichtsbarkeit (zw. dem Landgericht und dem Bundesgerichtshof), als höheres Gericht der Länder meist für den Bezirk mehrerer Landgerichte zuständig. In Berlin heißt das O. Kammergericht. Das O. entscheidet als Kollegialgericht (die einzelnen Spruchkörper heißen Senate); die Senate sind grundsätzlich mit drei Richtern besetzt, auch Einzelrichterentscheidungen sind zulässig. Es ist überwiegend Rechtsmittelgericht, in bestimmten Strafsachen aber erste Instanz (Senat mit fünf Richtern). - In Österreich gibt es O. als Gerichte der ordentl. Gerichtsbarkeit in Graz, Innsbruck, Linz und Wien.
Oberlandesgericht,Abk. OLG, in Dtl. ein Gericht der ordentl. Gerichtsbarkeit (zw. dem Landgericht und dem Bundesgerichtshof), als höheres Gericht der Länder meist für den Bezirk mehrerer Landgerichte zuständig. In Berlin heißt das O. Kammergericht. Das O. entscheidet als Kollegialgericht (die einzelnen Spruchkörper heißen Senate); die Senate sind grundsätzlich mit drei Richtern besetzt, auch Einzelrichterentscheidungen sind zulässig. Es ist überwiegend Rechtsmittelgericht, in bestimmten Strafsachen aber erste Instanz (Senat mit fünf Richtern). - In Österreich gibt es O. als Gerichte der ordentl. Gerichtsbarkeit in Graz, Innsbruck, Linz und Wien.