Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Oberbefehlshaber
Oberbefehlshaber,Inhaber der obersten militär. Kommandogewalt über die Gesamtstreitkräfte oder einzelne Teilstreitkräfte (Heer, Marine, Luftwaffe). O. der nat. Streitkräfte ist i. d. R. das Staatsoberhaupt (im Dt. Reich 1871-1918 der Kaiser, 1919-34 der Reichspräs., dann bis 1945 Hitler als »Führer und Reichskanzler«). In Dtl. liegen die repräsentativen Funktionen des O. beim Bundespräs., die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte in Friedenszeiten beim Bundesmin. der Verteidigung, im Verteidigungsfall beim Bundeskanzler. In der NATO werden z. T. die den Obersten Alliierten Befehlshabern (Supreme Allied Commander) nachgeordneten militär. Führer (Commander-in-Chief) als O. bezeichnet.
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