Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
OSZE
OSZE, Abk. für Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, engl. Organization for Security and Cooperation in Europe, Abk. OSCE, Staatenverbindung mit (1999) 55 Voll-Mitgl. (die Mitgliedschaft der Bundesrep. Jugoslawien ist jedoch seit 1992 suspendiert); hervorgegangen (mit Wirkung zum 1. 1. 1995) aus der KSZE; versteht sich als eine »regionale Abmachung der UN« und ist eines der Hauptinstrumente zur Frühwarnung, Konfliktverhütung und Krisenbewältigung sowie der friedl. Einmischung in regionale Konflikte in Europa. Entscheidungsfindung und Beschlussfassung beruhen auf dem Einstimmigkeitsprinzip. Beschlüsse, Verpflichtungen und Vereinbarungen sind für die Teilnehmerstaaten nur politisch und nicht völkerrechtlich bindend.
Alle zwei Jahre findet an wechselnden Orten ein Gipfeltreffen der Staats- und Reg.chefs statt. Einmal jährlich treffen sich die Außenmin. im »Ministerrat« (früher »KSZE-Rat«). Die polit. Direktoren der Teilnehmerstaaten treten mindestens dreimal jährlich in Prag als »Hoher Rat« (in der KSZE »Ausschuss Hoher Beamter«) und einmal in einem Wirtschaftsforum zusammen. In Wien tagt wöchentlich der »Ständige Rat« (in der KSZE »Ständiger Ausschuss«) für polit. Konsultationen sowie das »Forum für Sicherheitskooperation«, die »Gemeinsame Beratungsgruppe« zur Implementierung des KSE-Vertrages und die »Beratungskommission Offener Himmel« zur Umsetzung des Vertrages Open Skies. Die »Parlamentar. Versammlung« (Sekretariat Kopenhagen) tritt jährlich zusammen, um OSZE-relevante Fragen zu erörtern.
Der Amtierende Vors. (jährl. Wechsel nach dem Rotationsprinzip) wird in seiner Tätigkeit durch seinen Amtsvorgänger und -nachfolger unterstützt; zu dritt bilden sie die »Troika«. Der Gen.-Sekr. (Amtszeit drei Jahre) fungiert als Vertreter des Amtierenden Vors. Das Sekretariat in Wien unterstützt mit vier Abteilungen und einem Büro in Prag die OSZE-Arbeit. Der »Hohe Kommissar für nat. Minderheiten« in Den Haag ist für Frühwarnung und Konfliktverhütung auf diesem Gebiet zuständig und arbeitet eng mit dem »Büro für demokrat. Institutionen und Menschenrechte« in Warschau (aus dem »Büro für freie Wahlen« der KSZE hervorgegangen) zusammen, das sich u. a. mit der Überwachung der Menschenrechte und der Beobachtung von Wahlen befasst. Beide haben u. a. die Aufgabe, Minderheitenkonflikte, die den internat. Frieden bedrohen, frühzeitig zu erkennen und dafür zu sorgen, dass die OSZE-Mechanismen zur polit. und militär. Krisenbewältigung sowie zur friedl. Regelung von Streitfällen in Gang gesetzt werden. Die OSZE hat in zahlr. Ländern des OSZE-Gebietes Missionen eingerichtet. 1997 wurde das Amt eines Medienbeauftragten geschaffen.
Die OSZE-Teilnehmerländer schlossen 1995 einen »Stabilitätspakt für Europa«, um Spannungen und Krisen zu verhindern bzw. zu beenden sowie Konfliktfragen zw. Ländern des ehem. Ostblocks zu klären, bevor diese Mitgl. der Europ. Union oder der NATO werden. 1996 wurde die »Erklärung über ein gemeinsames, umfassendes Sicherheitsmodell Europas für das 21. Jh.« sowie ein »Rahmen für Rüstungskontrolle« verabschiedet, die einen Beitrag zum Aufbau einer tragfähigen Sicherheitsarchitektur für Europa leisten sollen.
▣ Literatur:
Lübkemeier, E.u. Thränert, O.: NATO, OSZE u. Europ. Sicherheit. Bonn 1995.
⃟ Grießmann, H.-J.: Europ. Sicherheit am Scheideweg. Chancen u. Perspektiven der OSZE. Hamburg 1996.
OSZE, Abk. für Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, engl. Organization for Security and Cooperation in Europe, Abk. OSCE, Staatenverbindung mit (1999) 55 Voll-Mitgl. (die Mitgliedschaft der Bundesrep. Jugoslawien ist jedoch seit 1992 suspendiert); hervorgegangen (mit Wirkung zum 1. 1. 1995) aus der KSZE; versteht sich als eine »regionale Abmachung der UN« und ist eines der Hauptinstrumente zur Frühwarnung, Konfliktverhütung und Krisenbewältigung sowie der friedl. Einmischung in regionale Konflikte in Europa. Entscheidungsfindung und Beschlussfassung beruhen auf dem Einstimmigkeitsprinzip. Beschlüsse, Verpflichtungen und Vereinbarungen sind für die Teilnehmerstaaten nur politisch und nicht völkerrechtlich bindend.
Alle zwei Jahre findet an wechselnden Orten ein Gipfeltreffen der Staats- und Reg.chefs statt. Einmal jährlich treffen sich die Außenmin. im »Ministerrat« (früher »KSZE-Rat«). Die polit. Direktoren der Teilnehmerstaaten treten mindestens dreimal jährlich in Prag als »Hoher Rat« (in der KSZE »Ausschuss Hoher Beamter«) und einmal in einem Wirtschaftsforum zusammen. In Wien tagt wöchentlich der »Ständige Rat« (in der KSZE »Ständiger Ausschuss«) für polit. Konsultationen sowie das »Forum für Sicherheitskooperation«, die »Gemeinsame Beratungsgruppe« zur Implementierung des KSE-Vertrages und die »Beratungskommission Offener Himmel« zur Umsetzung des Vertrages Open Skies. Die »Parlamentar. Versammlung« (Sekretariat Kopenhagen) tritt jährlich zusammen, um OSZE-relevante Fragen zu erörtern.
Der Amtierende Vors. (jährl. Wechsel nach dem Rotationsprinzip) wird in seiner Tätigkeit durch seinen Amtsvorgänger und -nachfolger unterstützt; zu dritt bilden sie die »Troika«. Der Gen.-Sekr. (Amtszeit drei Jahre) fungiert als Vertreter des Amtierenden Vors. Das Sekretariat in Wien unterstützt mit vier Abteilungen und einem Büro in Prag die OSZE-Arbeit. Der »Hohe Kommissar für nat. Minderheiten« in Den Haag ist für Frühwarnung und Konfliktverhütung auf diesem Gebiet zuständig und arbeitet eng mit dem »Büro für demokrat. Institutionen und Menschenrechte« in Warschau (aus dem »Büro für freie Wahlen« der KSZE hervorgegangen) zusammen, das sich u. a. mit der Überwachung der Menschenrechte und der Beobachtung von Wahlen befasst. Beide haben u. a. die Aufgabe, Minderheitenkonflikte, die den internat. Frieden bedrohen, frühzeitig zu erkennen und dafür zu sorgen, dass die OSZE-Mechanismen zur polit. und militär. Krisenbewältigung sowie zur friedl. Regelung von Streitfällen in Gang gesetzt werden. Die OSZE hat in zahlr. Ländern des OSZE-Gebietes Missionen eingerichtet. 1997 wurde das Amt eines Medienbeauftragten geschaffen.
Die OSZE-Teilnehmerländer schlossen 1995 einen »Stabilitätspakt für Europa«, um Spannungen und Krisen zu verhindern bzw. zu beenden sowie Konfliktfragen zw. Ländern des ehem. Ostblocks zu klären, bevor diese Mitgl. der Europ. Union oder der NATO werden. 1996 wurde die »Erklärung über ein gemeinsames, umfassendes Sicherheitsmodell Europas für das 21. Jh.« sowie ein »Rahmen für Rüstungskontrolle« verabschiedet, die einen Beitrag zum Aufbau einer tragfähigen Sicherheitsarchitektur für Europa leisten sollen.
▣ Literatur:
Lübkemeier, E.u. Thränert, O.: NATO, OSZE u. Europ. Sicherheit. Bonn 1995.
⃟ Grießmann, H.-J.: Europ. Sicherheit am Scheideweg. Chancen u. Perspektiven der OSZE. Hamburg 1996.