Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nürnberger Gesetze
Nụ̈rnberger Gesetze,Bez. für das »Reichsbürger-Gesetz« und das »Gesetz zum Schutze des dt. Blutes und der dt. Ehre«, anlässlich des Nürnberger Parteitags der NSDAP am 15. 9. 1935 verabschiedet. Danach sollten die »vollen polit. Rechte« zukünftig nur den Inhabern des »Reichsbürgerrechts« zustehen, das nur an »Staatsangehörige dt. oder artverwandten Blutes« verliehen werden sollte. Das »Blutschutzgesetz« verbot bei Gefängnis- oder Zuchthausstrafe u. a. die Eheschließung zw. Juden und »Staatsangehörigen dt. oder artverwandten Blutes« (so genannte »Rassenschande«). Die N. G. verbreiterten die jurist. Basis für die Diskriminierung und Verfolgung der Juden in Deutschland.
Nụ̈rnberger Gesetze,Bez. für das »Reichsbürger-Gesetz« und das »Gesetz zum Schutze des dt. Blutes und der dt. Ehre«, anlässlich des Nürnberger Parteitags der NSDAP am 15. 9. 1935 verabschiedet. Danach sollten die »vollen polit. Rechte« zukünftig nur den Inhabern des »Reichsbürgerrechts« zustehen, das nur an »Staatsangehörige dt. oder artverwandten Blutes« verliehen werden sollte. Das »Blutschutzgesetz« verbot bei Gefängnis- oder Zuchthausstrafe u. a. die Eheschließung zw. Juden und »Staatsangehörigen dt. oder artverwandten Blutes« (so genannte »Rassenschande«). Die N. G. verbreiterten die jurist. Basis für die Diskriminierung und Verfolgung der Juden in Deutschland.