Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nähmaschine
Nähmaschine,Maschine zum Zusammennähen von Textilien, Leder u. a., i. d. R. mit elektr. Antrieb. Die Nähte können mithilfe eines oder mehrerer Fäden gebildet werden. Bei der u. a. im Haushalt weit verbreiteten Doppelsteppstich-N. durchsticht die N.-Nadel, deren Öhr sich unmittelbar hinter der Nadelspitze befindet, das Gewebe und nimmt dabei den Oberfaden mit. Die bei der anschließenden Aufwärtsbewegung sich bildende Schlinge wird vom Schlingenfänger (Schiffchen oder Greifer) erfasst und der Unterfaden durch die Schlinge hindurchgezogen. Beim Zurückfahren von Schiffchen und Nadel in die Ausgangsstellung wird die lose Schlinge zugezogen und die Fäden verketten sich in der Mitte des Gewebes. Gleichzeitig sorgt der Transporteur für die Verschiebung des Stoffes um die einstellbare Stichweite. Zur Herstellung von elast. Nähten verwendet man Kettenstich-N.; sie arbeiten mit nur einem Faden, der an der Unterseite des Stoffs durch einen hakenförmigen Greifer verkettet wird. Moderne N. ermöglichen neben Nutz- und Geradstichen viele Zierstiche, Annähen von Knöpfen und Nähen von Knopflöchern.
Geschichte: Die erste mechan. Einrichtung zum Nähen baute um 1775 der in England lebende Deutsche C. F. Weisenthal. B. Krems baute um 1800 die erste Kettenstich-N. Weitere Versuche führten 1829/30 der Wiener Schneidermeister J. Madersberger und der frz. Schneider B. Thimonnier durch. Die Urform der Doppelstich-N. schuf 1845 der Amerikaner E. Howe; sie wurde von A. B. Wilson, M. Gritzner, M. Pfaff, I. M. Singer u. a. weiter verbessert.
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