Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nutzung
Nutzung,Recht: die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, die der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt (§ 100 BGB), z. B. das Wohnen in einem Haus.
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