Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nutzlast
Nutzlast,1) Baustatik: aus der Nutzung oder Beanspruchung resultierende Belastung von Bauwerken (durch Personen, Einrichtungen, Fahrzeuge, Wind usw.) im Unterschied zur ständigen Belastung aus dem Eigengewicht der Bauteile.
2) Verkehrswesen: der Anteil der Zuladung eines Transportgeräts (Land-, Wasser-, Luft-, Raumfahrzeug), der nicht zu dessen Betrieb und Fortbewegung erforderlich ist und damit zur Beförderung von Lasten (einschl. Personen) genutzt werden kann. Meist wird unter N. die gegen Bezahlung beförderte Last verstanden (Fracht, zahlende Nutzlast).
Nutzlast,1) Baustatik: aus der Nutzung oder Beanspruchung resultierende Belastung von Bauwerken (durch Personen, Einrichtungen, Fahrzeuge, Wind usw.) im Unterschied zur ständigen Belastung aus dem Eigengewicht der Bauteile.
2) Verkehrswesen: der Anteil der Zuladung eines Transportgeräts (Land-, Wasser-, Luft-, Raumfahrzeug), der nicht zu dessen Betrieb und Fortbewegung erforderlich ist und damit zur Beförderung von Lasten (einschl. Personen) genutzt werden kann. Meist wird unter N. die gegen Bezahlung beförderte Last verstanden (Fracht, zahlende Nutzlast).