Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nutzen
Nutzen,Volkswirtschaftslehre: auf der subjektiven Werteinschätzung beruhende Eigenschaft eines Gutes, zur Bedürfnisbefriedigung eines Wirtschaftssubjekts beizutragen. Unter N. wird sowohl diese Eigenschaft selbst als auch das Maß der Bedürfnisbefriedigung, das dem Käufer aus dem Konsum von Gütern erwächst, verstanden. - Die Grenznutzenschule geht von einem kardinalen, d. h. absolut messbaren N. aus; die moderne N.-Theorie unterstellt dagegen, dass nur eine Rangordnung der N. vorgenommen werden kann (ordinales N.-Konzept).
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