Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Numerus clausus
Numerus clausus[lat. »geschlossene Zahl«] der, die zahlenmäßige Beschränkung der Zulassungen von Bewerbern zu einer Ausbildung, einem Gewerbe oder Beruf, in erster Linie im Fachhochschul- und Hochschulbereich. In Dtl. besteht für viele Studiengänge bundesweite Zulassungsbeschränkung, im Wintersemester 1997/98 für medizin. Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin), die einem besonderen Auswahlverfahren mit Tests unterliegen, Architektur, Betriebswirtschaft, Biologie, Pharmazie, Lebensmittelchemie, Haushalts- und Ernährungswiss., Psychologie, Rechtswiss., in NRW auch Kunstgesch., Sportwiss., Wirtschaftsinformatik. 1973 wurde in Dortmund für bundes- oder landesweit zulassungsbeschränkte Fächer eine »Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen« (ZVS) eingerichtet. Sie arbeitete zunächst nach dem Bonus-Malus-System (Vergabe nach den am Länderdurchschnitt umbewerteten Abiturnoten); seit 1978 erfolgt eine (nach einem Abzug für bes. Fälle) nach Qualifikation (etwa 60 %) und Wartezeit (etwa 40 %) getrennte Vergabe.
Numerus clausus[lat. »geschlossene Zahl«] der, die zahlenmäßige Beschränkung der Zulassungen von Bewerbern zu einer Ausbildung, einem Gewerbe oder Beruf, in erster Linie im Fachhochschul- und Hochschulbereich. In Dtl. besteht für viele Studiengänge bundesweite Zulassungsbeschränkung, im Wintersemester 1997/98 für medizin. Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin), die einem besonderen Auswahlverfahren mit Tests unterliegen, Architektur, Betriebswirtschaft, Biologie, Pharmazie, Lebensmittelchemie, Haushalts- und Ernährungswiss., Psychologie, Rechtswiss., in NRW auch Kunstgesch., Sportwiss., Wirtschaftsinformatik. 1973 wurde in Dortmund für bundes- oder landesweit zulassungsbeschränkte Fächer eine »Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen« (ZVS) eingerichtet. Sie arbeitete zunächst nach dem Bonus-Malus-System (Vergabe nach den am Länderdurchschnitt umbewerteten Abiturnoten); seit 1978 erfolgt eine (nach einem Abzug für bes. Fälle) nach Qualifikation (etwa 60 %) und Wartezeit (etwa 40 %) getrennte Vergabe.