Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Novelle
I Novẹlle[von italien. novella »Neuigkeit«] die, literar. Gattung, Erzählung in Prosa (seltener in Versform); die N. konzentriert sich auf einen zentralen Konflikt. Formal bedingt dies eine straffe, meist nur einsträngige Handlung, das pointierte Herausarbeiten eines Wende- bzw. Höhepunktes und eine Tendenz zur geschlossenen Form. Novellenähnl. Erzählungen finden sich in oriental. Sammelwerken (z. B. »Tausendundeine Nacht«). Bewusst gestaltet erscheint die N. erstmals im »Decamerone« G. Boccaccios (entstanden 1348-53, gedruckt 1470), der die zykl. und zugleich zeitbezogene Rahmenform einführte. Im 19. Jh. wurde die N. bzw. der N.-Zyklus in vielen europ. Literaturen eine der wichtigsten ep. Gattungen, in der dt.sprachigen Literatur u. a. durch E. T. A. Hoffmanns »Serapionsbrüder« (1819-21) oder G. Kellers »Züricher Novellen« (1878), durch die N. von T. Storm und C. F. Meyer, in der frz. Literatur u. a. durch G. de Maupassant. Im 20. Jh. wird die Abgrenzung der N. von anderen Formen erzähler. Prosa (Kurzroman, Erzählung, Kurzgeschichte) immer schwieriger. Im angloamerikan. Sprachraum ist sie eng verwandt mit der Shortstory.
Literatur:
Degering, T.: Kurze Geschichte der N. Von Boccaccio bis zur Gegenwart. München 1994.
Aust, H.: N. Stuttgart u. a. 21995.
II Novẹlle
[lat. novella (lex) »neues (Gesetz)«] die, Recht: gesetzl. Abänderung einzelner Gesetzesbestimmungen. Eine völlige Neubearbeitung eines Gesetzes nennt man Neufassung.
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