Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Notweg
Notweg,der Durchgang von einem Grundstück (ohne Verbindung zu einem öffentl. Weg) über Nachbargrundstücke zu einem öffentl. Weg. Der N. ist gegen Zahlung einer Geldrente zu dulden (§ 917 BGB, Nachbarrecht).
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