Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Notopfer Berlin
Not|opfer Berlin,1949-58 in der Bundesrep. Dtl. erhobene Sondersteuer zur Finanzierung zusätzl. Hilfeleistungen für Berlin (West). Das N. B. wurde durch Steuermarken auf Postsendungen (bis 1956) und als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer für natürl. Personen (bis 1956) und jurist. Personen (bis 1958) erhoben.
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