Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Notenprivileg
Notenprivileg(Notenmonopol), das einer Bank vom Staat verliehene ausschl. Recht der Notenausgabe; liegt heute i. d. R. bei den Notenbanken. (Deutsche Bundesbank)
Notenprivileg(Notenmonopol), das einer Bank vom Staat verliehene ausschl. Recht der Notenausgabe; liegt heute i. d. R. bei den Notenbanken. (Deutsche Bundesbank)