Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Notendeckung
Notendeckung,die früher (im Bank-Ges. von 1924) gesetzlich vorgeschriebene Bereitstellung von Mitteln (zunächst meist Gold, später auch Devisen, Wechsel u. a. Wertpapiere) zur Einlösung der zur Notenbank zurückströmenden Banknoten. Damit sollte eine zu große Ausdehnung des Notenumlaufs verhindert und so die Stabilität der Währung gesichert werden. Die N. ist heute nicht mehr vorgeschrieben (Demonetisierung des Goldes), weil inflationist. Tendenzen wirksamer durch eine entsprechende Wirtschaftspolitik vermieden werden.
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