Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Notenbank
Notenbank(Zentralbank, Zentralnotenbank), Kreditinstitut, das neben dem Recht zur Notenausgabe (Notenausgabemonopol, -privileg) als Träger der Währungspolitik auch die Verantwortung für die gesamte Geld- und Kreditpolitik hat. Zur Erfüllung ihrer gesetzl. Aufgabe, das Geld- und Währungswesen v. a. auf eine Stabilerhaltung der Währung hin zu beeinflussen, bedient sich die N. bestimmter Maßnahmen (N.-Politik), bes. der Diskontpolitik (Diskont), der Lombardpolitik (Lombardgeschäft), der Mindestreservepolitik (Mindestreserven), der Offenmarktpolitik und der Swapsatzpolitik (Swapgeschäft).
Geschichte: Die N. entstanden aus den »Zettelbanken«: Gold wurde zur Aufbewahrung gegen Depotscheine (Quittungen) angenommen, die von den Inhabern allmählich statt des Goldes als Zahlungsmittel verwendet wurden. Da die umlaufenden Quittungen (Banknoten) zunächst nur in einer mehr oder minder engen Beziehung zu der Goldmenge des Landes standen, kam es im 18. Jh. und zu Anfang des 19. Jh. zu zahlr. Noteninflationen. Die Noteninflation in England führte 1844 zum ersten N.-Ges. (Bankakte). Damit wurde eine Entwicklung eingeleitet, die die N. zur bedeutsamsten geld- und währungspolit. Instanz machte, ebenso durch die entstehenden modernen Staaten, die bestimmten Banken die Verw. ihrer Gelder übertrugen und sie als Instrument des Staatskredits einsetzten. Auch die Depositenbanken unterhielten allmählich ihre Liquiditätsreserven bei den N., die dadurch zur »Bank der Banken« wurden und das Kreditgeschäft mit anderen Kreditinstituten pflegten. Seit Mitte des 19. Jh. hat sich eine weitgehende Selbstständigkeit der N. gegenüber dem Staat durchgesetzt.
In Dtl. wurde als erste N. die Reichsbank geschaffen. Die dem Ersten Weltkrieg folgende Inflation führte zur Neuregelung im Bank-Ges. vom 30. 8. 1924. Unter der nat.-soz. Diktatur galt das Ges. über die Dt. Reichsbank vom 15. 6. 1939. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden die Landeszentralbanken und die Bank deutscher Länder, aus der schließlich 1957 die Deutsche Bundesbank hervorging. Weitere bed. N. sind die Bank von England, die Bank von Frankreich, die Bank von Japan, die Österreichische Nationalbank und die Schweizerische Nationalbank. In den USA wird die Funktion einer N. vom Federal Reserve System ausgeübt. - Mit Beginn der dritten Stufe der Europ. Wirtschafts- und Währungsunion (1. 1. 1999) gaben die derzeit 11 Teilnehmerländer (Euro-Zone) ihre nat. geldpolit. Souveränität auf, die wesentl. N.-Funktionen gingen auf die Europäische Zentralbank über.
▣ Literatur:
Paprotzki, M.: Die geldpolit. Konzeptionen der Bank von England u. der Dt. Bundesbank. Frankfurt am Main u. a. 1991.
⃟ Die Dt. Bundesbank. Geldpolit. Aufgaben u. Instrumente. Frankfurt am Main 61993.
⃟ Die Geldpolitik der Bundesbank. Frankfurt am Main 1995.
⃟ Schnelting, G.: Die Europ. Zentralbank, die neue Institution in der Union u. ihre geldpolit. Funktionen. Aachen 1998.
Notenbank(Zentralbank, Zentralnotenbank), Kreditinstitut, das neben dem Recht zur Notenausgabe (Notenausgabemonopol, -privileg) als Träger der Währungspolitik auch die Verantwortung für die gesamte Geld- und Kreditpolitik hat. Zur Erfüllung ihrer gesetzl. Aufgabe, das Geld- und Währungswesen v. a. auf eine Stabilerhaltung der Währung hin zu beeinflussen, bedient sich die N. bestimmter Maßnahmen (N.-Politik), bes. der Diskontpolitik (Diskont), der Lombardpolitik (Lombardgeschäft), der Mindestreservepolitik (Mindestreserven), der Offenmarktpolitik und der Swapsatzpolitik (Swapgeschäft).
Geschichte: Die N. entstanden aus den »Zettelbanken«: Gold wurde zur Aufbewahrung gegen Depotscheine (Quittungen) angenommen, die von den Inhabern allmählich statt des Goldes als Zahlungsmittel verwendet wurden. Da die umlaufenden Quittungen (Banknoten) zunächst nur in einer mehr oder minder engen Beziehung zu der Goldmenge des Landes standen, kam es im 18. Jh. und zu Anfang des 19. Jh. zu zahlr. Noteninflationen. Die Noteninflation in England führte 1844 zum ersten N.-Ges. (Bankakte). Damit wurde eine Entwicklung eingeleitet, die die N. zur bedeutsamsten geld- und währungspolit. Instanz machte, ebenso durch die entstehenden modernen Staaten, die bestimmten Banken die Verw. ihrer Gelder übertrugen und sie als Instrument des Staatskredits einsetzten. Auch die Depositenbanken unterhielten allmählich ihre Liquiditätsreserven bei den N., die dadurch zur »Bank der Banken« wurden und das Kreditgeschäft mit anderen Kreditinstituten pflegten. Seit Mitte des 19. Jh. hat sich eine weitgehende Selbstständigkeit der N. gegenüber dem Staat durchgesetzt.
In Dtl. wurde als erste N. die Reichsbank geschaffen. Die dem Ersten Weltkrieg folgende Inflation führte zur Neuregelung im Bank-Ges. vom 30. 8. 1924. Unter der nat.-soz. Diktatur galt das Ges. über die Dt. Reichsbank vom 15. 6. 1939. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden die Landeszentralbanken und die Bank deutscher Länder, aus der schließlich 1957 die Deutsche Bundesbank hervorging. Weitere bed. N. sind die Bank von England, die Bank von Frankreich, die Bank von Japan, die Österreichische Nationalbank und die Schweizerische Nationalbank. In den USA wird die Funktion einer N. vom Federal Reserve System ausgeübt. - Mit Beginn der dritten Stufe der Europ. Wirtschafts- und Währungsunion (1. 1. 1999) gaben die derzeit 11 Teilnehmerländer (Euro-Zone) ihre nat. geldpolit. Souveränität auf, die wesentl. N.-Funktionen gingen auf die Europäische Zentralbank über.
▣ Literatur:
Paprotzki, M.: Die geldpolit. Konzeptionen der Bank von England u. der Dt. Bundesbank. Frankfurt am Main u. a. 1991.
⃟ Die Dt. Bundesbank. Geldpolit. Aufgaben u. Instrumente. Frankfurt am Main 61993.
⃟ Die Geldpolitik der Bundesbank. Frankfurt am Main 1995.
⃟ Schnelting, G.: Die Europ. Zentralbank, die neue Institution in der Union u. ihre geldpolit. Funktionen. Aachen 1998.