Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Note
Note[von lat. nota »Merkmal«],
1) Bildungswesen: Bewertungsform schul. Leistungen (Zensur), auch im Studium und bei Studienabschlüssen.
2) Musik: Noten.
3) Sport: erreichte Punktzahl (z. B. im Skispringen) oder Teilbewertung (z. B. im Eiskunstlauf A-Note, B-Note).
4) Völkerrecht: jede förml. schriftl. Mitteilung, die eine Reg. einer anderen auf diplomat. Weg macht. Die unterzeichneten N. (Notes signées) werden von den nicht unterzeichneten Verbal-N. (kurze Zusammenfassung mündl. Besprechungen) unterschieden. Durch Zirkular-N. werden gleich lautende Mitteilungen an versch. diplomat. Vertretungen gegeben. Als Kollektiv-N. wird eine gemeinsame N. mehrerer Staaten an einen anderen Staat bezeichnet.
Note[von lat. nota »Merkmal«],
1) Bildungswesen: Bewertungsform schul. Leistungen (Zensur), auch im Studium und bei Studienabschlüssen.
2) Musik: Noten.
3) Sport: erreichte Punktzahl (z. B. im Skispringen) oder Teilbewertung (z. B. im Eiskunstlauf A-Note, B-Note).
4) Völkerrecht: jede förml. schriftl. Mitteilung, die eine Reg. einer anderen auf diplomat. Weg macht. Die unterzeichneten N. (Notes signées) werden von den nicht unterzeichneten Verbal-N. (kurze Zusammenfassung mündl. Besprechungen) unterschieden. Durch Zirkular-N. werden gleich lautende Mitteilungen an versch. diplomat. Vertretungen gegeben. Als Kollektiv-N. wird eine gemeinsame N. mehrerer Staaten an einen anderen Staat bezeichnet.