Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Normativbestimmungen
Normativbestimmungen,Recht: 1) zwingende gesetzl. Richtlinien für Mindestanforderungen an die Satzung jurist. Personen, von deren Erfüllung die Eintragung in ein öffentl. Register abhängt; 2) die Bestimmungen in Tarifverträgen, die für die Regelung bestimmter Materien den Charakter zwingender Rechtsnormen tragen (§ 1 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz).
Normativbestimmungen,Recht: 1) zwingende gesetzl. Richtlinien für Mindestanforderungen an die Satzung jurist. Personen, von deren Erfüllung die Eintragung in ein öffentl. Register abhängt; 2) die Bestimmungen in Tarifverträgen, die für die Regelung bestimmter Materien den Charakter zwingender Rechtsnormen tragen (§ 1 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz).