Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Norddeutscher Rundfunk
Nọrddeutscher Rundfunk,Abk. NDR, Rundfunkanstalt des öffentl. Rechts für die Länder Hamburg, Meckl.-Vorp., Ndsachs. und Schlesw.-Holst.; 1955 entstanden aus der Spaltung des Nordwestdt. Rundfunks (NWDR) in den NDR und den Westdt. Rundfunk (WDR). Sitz: Hamburg. Der NDR geht zurück auf die 1924 in Hamburg gegründete Nordische Rundfunk-AG, ist heute eine Vierländeranstalt mit Landesfunkhäusern in Hamburg, Hannover, Kiel und Schwerin sowie Mitgl. der ARD. (Rundfunk)
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