Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nominalprinzip
Nominalprinzip (Nennwertprinzip), währungsrechtl. Grundsatz, demzufolge eine Geldschuld nach ihrem Nennwert, nicht nach dem realen Wert der Schuld zu begleichen ist, somit bleibt die Geldentwertung über die Laufzeit hinweg unberücksichtigt (»Mark gleich Mark«). Der Gläubiger kann sich durch Indexierung oder Wertsicherungsklauseln vor dem Inflationsrisiko schützen.
Nominalprinzip (Nennwertprinzip), währungsrechtl. Grundsatz, demzufolge eine Geldschuld nach ihrem Nennwert, nicht nach dem realen Wert der Schuld zu begleichen ist, somit bleibt die Geldentwertung über die Laufzeit hinweg unberücksichtigt (»Mark gleich Mark«). Der Gläubiger kann sich durch Indexierung oder Wertsicherungsklauseln vor dem Inflationsrisiko schützen.