Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Niederschlagung
Niederschlagung,1) Steuerrecht: Entscheidung des Finanzamtes, einen uneinbringl. oder übermäßig Kosten verursachenden Steueranspruch nicht geltend zu machen; der Anspruch bleibt aber bestehen, bis er erfüllt oder verjährt ist.
2) Strafrecht: die Abolition.
Niederschlagung,1) Steuerrecht: Entscheidung des Finanzamtes, einen uneinbringl. oder übermäßig Kosten verursachenden Steueranspruch nicht geltend zu machen; der Anspruch bleibt aber bestehen, bis er erfüllt oder verjährt ist.
2) Strafrecht: die Abolition.