Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Niederschlagung
Niederschlagung,1) Steuerrecht: Entscheidung des Finanzamtes, einen uneinbringl. oder übermäßig Kosten verursachenden Steueranspruch nicht geltend zu machen; der Anspruch bleibt aber bestehen, bis er erfüllt oder verjährt ist.
2) Strafrecht: die Abolition.
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