Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Niederlassungsfreiheit
Niederlassungsfreiheit,als Bestandteil der Freizügigkeit Grundrecht jedes Deutschen, sich an jedem beliebigen Ort in Dtl. niederzulassen, Grundeigentum zu erwerben, ein Gewerbe zu betreiben oder einer sonstigen Tätigkeit nachzugehen (Art. 11 f. GG). Nach europ. Gemeinschaftsrecht gehört die N. zu den Grundfreiheiten aller Bürger der EU-Staaten (Art. 43 f. EG-Vertrag i. d. F. des Vertrages von Amsterdam); umfasst die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeit in anderen Ländern der EU sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen nach den Bestimmungen für Inländer.
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