Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nichtsesshafte
Nichtsesshafte,Personen, die ohne gesicherte wirtsch. Lebensgrundlage umherziehen oder sich in Einrichtungen zur sozialen Wiedereingliederung aufhalten. N. haben Anspruch auf Sozialhilfe (§ 72 Bundessozialhilfe-Ges.). - Neben sehr persönl., individuellen Ursachen haben Massenarbeitslosigkeit und starke Verteuerung von Wohnraum die Zahl der N. ansteigen lassen. Viele Obdachlose sind Nichtsesshafte.
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