Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nichtregierungsorganisationen
NichtregierungsorganisationenAbk. NRO, (engl. Non-governmental organizations, Abk. NGO), Bez. für die privaten Träger der Entwicklungshilfe. In Dtl. gibt es über 200 N., darunter Kirchen und polit. Stiftungen sowie sonstige private Träger. Die 85 wichtigsten N. haben sich im Verband Entwicklungspolitik dt. N. e. V. (VENRO; gegr. 1995) zusammengeschlossen. Die Bundesregierung unterstützt sie finanziell (1962-97 mit rd. 13 Mrd. DM), davon ausgehend, dass nichtstaatl. Träger einen unmittelbareren Zugang zu den Empfängergruppen besitzen als staatliche. Die N. mobilisieren den Selbsthilfewillen der Bev., bilden einheim. Fachkräfte aus, tragen zur Unterstützung von Gruppen mit niedrigem Einkommen oder von gesellschaftl. Benachteiligten bei, stützen sich dabei auf einheim. Personal, machen Gebrauch von den wirtsch. Ressourcen des betreffenden Entwicklungslandes und sind weniger wirtsch. und polit. Zwängen unterworfen als staatl. Institutionen. - Durch professionelle Organisationsformen und internat. Vernetzung sind N. als kompetente Experten zu gefragten Gesprächspartnern von Reg. und internat. Organisationen geworden. Auch bei internat. Konferenzen (z. B. Menschenrechtskonferenz 1993, Weltbevölkerungskonferenz 1994, Weltsozialgipfel, Weltfrauen- und Weltklimakonferenz 1995) erlangten sie - teilweise auch durch die Veranstaltung von »Gegengipfeln« - Einfluss auf Medien und Politik. Beim Wirtschafts- und Sozialrat der UNO besteht ein ständiges Komitee für die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen.
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