Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nichtigkeitsklage
Nichtigkeitsklage,1) die Klage, mit der die Wiederaufnahme eines rechtskräftig beendeten Rechtsstreits wegen bestimmter schwerer Verfahrensverstöße betrieben wird (§ 579 ZPO); 2) Klage, mit der die Nichtigkeit der Gründung einer Kapitalgesellschaft wegen schwerer Mängel geltend gemacht wird (z. B. § 275 Aktien-Ges.); 3) Klage beim Europ. Gerichtshof, z. B. wegen Verletzung der Gemeinschaftsverträge.
Nichtigkeitsklage,1) die Klage, mit der die Wiederaufnahme eines rechtskräftig beendeten Rechtsstreits wegen bestimmter schwerer Verfahrensverstöße betrieben wird (§ 579 ZPO); 2) Klage, mit der die Nichtigkeit der Gründung einer Kapitalgesellschaft wegen schwerer Mängel geltend gemacht wird (z. B. § 275 Aktien-Ges.); 3) Klage beim Europ. Gerichtshof, z. B. wegen Verletzung der Gemeinschaftsverträge.