Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Neuwertversicherung
Neuwertversicherung,Versicherungsform, bei der im Schadenfall nicht der Zeitwert ersetzt wird, sondern der Wiederbeschaffungswert bzw. Neuwert (z. B. in der Feuer- und in der Hausratversicherung). I. d. R. setzt ein solcher Ersatz jedoch ein bestimmtes Verhältnis von Zeitwert zu Neuwert voraus. Für Wohn-, Geschäfts- und landwirtsch. Gebäude existiert nach Sonderbedingungen die gleitende N., die Fälle von Unterversicherung aufgrund einer Wertsteigerung der zu versichernden Gebäude vermeiden soll.
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