Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Neutralisierung
Neutralisierung [lat.], Völkerrecht: der durch Vertrag oder freiwillig bewirkte Zustand der Neutralität eines Staates oder der Entmilitarisierung oder sonstigen Befriedung eines Gebiets, Gebietsteils oder Gewässers. Das neutralisierte Gebiet soll vom Kriegsschauplatz ausgenommen oder von vornherein nicht zum Kriegsschauplatz werden.
Neutralisierung [lat.], Völkerrecht: der durch Vertrag oder freiwillig bewirkte Zustand der Neutralität eines Staates oder der Entmilitarisierung oder sonstigen Befriedung eines Gebiets, Gebietsteils oder Gewässers. Das neutralisierte Gebiet soll vom Kriegsschauplatz ausgenommen oder von vornherein nicht zum Kriegsschauplatz werden.