Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Neugliederung des Bundesgebietes
Neugliederung des Bundesgebietes,die in Art. 29 Abs. 1 GG verankerte Möglichkeit der territorialen Neugliederung von Dtl. unter Berücksichtigung der landsmannschaftl. Verbundenheit, der geschichtl. und kulturellen Zusammenhänge, der wirtsch. Zweckmäßigkeit und der Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung. Die N. d. B. soll Länder schaffen, die nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Sie hat durch Bundes-Ges. zu erfolgen, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf.
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