Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Neofaschismus
Neofaschismus,i. e. S. die von Anhängern des Faschismus getragene polit. Bewegung in Italien nach Mussolinis Sturz (Movimento Sociale Italiano); i. w. S. allgemeine Bez. für die auch in anderen Ländern bestehenden rechtsextremen Bewegungen und Parteien, sofern sie an Programmatik, Symbolik und Aktionsformen des Faschismus und Nationalsozialismus (daher auch Neonazismus) anknüpfen. Durch die Verfassungen einiger Länder (auch der Bundesrep. Dtl.) sind neofaschist. Parteien und Bewegungen, deren Programme verfassungsfeindlich sind, verboten. Diese Parteien und Bewegungen verharmlosen entweder den Nationalsozialismus oder propagieren v. a. extrem autoritäre Gesellschaftsbilder, die ethnisch homogene, hierarchisch gegliederte Volksgemeinschaft, Antisemitismus sowie Hass gegen Ausländer, Asylbewerber und einheim. Minderheiten. Zu den rechtsextremen Gruppierungen mit neofaschist. Orientierung in Deutschland werden neben anderen die 1952 verbotene Sozialist. Reichspartei (gegr. 1949) und radikale Gruppen wie die »Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten« (Verbot: 1983) und die v. a. mittels Propagandamaterial aus den USA operierende NSDAP-AO (Auslands- und Aufbauorganisation) gezählt. Neofaschist. Vorstellungen pflegen auch bestimmte subkulturelle Jugendgruppen (»Wiking-Jugend«, gegr. 1952, 1994 verboten; Teile der Skinheads). Zu den in Europa und in den USA, Kanada und Südamerika aktiven neofaschist. Gruppen bestehen organisator. Verbindungen. (Rechtsextremismus)
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