Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nebenläufigkeit
Nebenläufigkeit,Datenverarbeitung: liegt vor, wenn ein Prozess unabhängig von anderen Prozessen ablaufen kann, sich die Prozesse gegenseitig nicht stören. Nebenläufige Prozesse müssen nicht gleichzeitig sein (die Eigenschaft der N. ist im Ggs. zu der der Gleichzeitigkeit nicht transitiv). N. ist somit ein allgemeinerer Begriff als Parallelität.
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