Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nebenleistung
Nebenleistung,Leistung, die aus einem Vertrag neben der Hauptleistung geschuldet wird, z. B. Zinsen, Provisionen. Der Anspruch auf N. verjährt mit dem Hauptanspruch (§ 224 BGB).
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