Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nebenkosten
Nebenkosten, 1) Betriebswirtschaftslehre: Teil der Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern, der nicht im Kaufpreis enthalten ist (z. B. Zölle, Gebühren, Transportkosten, bei Grundstücken u. a. Grunderwerbsteuer).
2) Mietrecht: Bez. für die bei der Vermietung anfallenden Betriebskosten wie Grundsteuer, Wasser- und Stromverbrauch, Abfall- und Abwassergebühren, Heizkosten, die nach § 536 BGB grundsätzlich der Vermieter zu tragen hat. Dieser kann aber die N. in seiner Mietkalkulation berücksichtigen oder eigens als Umlage zusätzlich zur Miete berechnen.
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