Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nebeneinkünfte
Neben|einkünfte,steuerrechtl. Begriff für nicht selbstständige Einkünfte aus einem zweiten Arbeitsverhältnis; sie unterliegen grundsätzlich der Lohnsteuer. Nicht der Lohnsteuer unterliegende N. werden nur insoweit zur Einkommensteuer herangezogen, als sie 800 DM im Jahr übersteigen (§ 46 II Nr. 1 EStG). N., die Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher als Aufwandsentschädigung erhalten, sowie die N. aus künstler. oder krankenpfleger. Tätigkeit bleiben bis 2 400 DM pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz).
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