Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nebelscheinwerfer
Nebelscheinwerfer,zusätzl. Scheinwerfer an Kfz mit weißem oder schwach gelbem Licht, dürfen nur bei erhebl. Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder starken Regen und nur in Verbindung mit dem Abblendlicht oder - bei zwei N. - auch nur mit den Begrenzungsleuchten eingeschaltet werden.
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