Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Navigationsakte
Navigations|akte,Bez. für engl. Gesetze, die zur Förderung der nat. Schifffahrt erlassen wurden (erstmals 1381). Die N. von 1651 (Ergänzungen 1660, 1663, 1673) sollte die engl. Schifffahrt gegenüber dem niederländ. Zwischenhandel begünstigen und die Abhängigkeit der engl. Kolonien vom Mutterland festigen. Danach durfte die Einfuhr nach England aus Übersee nur auf engl. Schiffen, die Einfuhr aus Europa nur auf engl. oder auf Schiffen des Ursprungslandes erfolgen; die engl. Küstenschifffahrt und der Verkehr der engl. Kolonien untereinander blieben engl. Schiffen vorbehalten; 1849 aufgehoben.
Navigations|akte,Bez. für engl. Gesetze, die zur Förderung der nat. Schifffahrt erlassen wurden (erstmals 1381). Die N. von 1651 (Ergänzungen 1660, 1663, 1673) sollte die engl. Schifffahrt gegenüber dem niederländ. Zwischenhandel begünstigen und die Abhängigkeit der engl. Kolonien vom Mutterland festigen. Danach durfte die Einfuhr nach England aus Übersee nur auf engl. Schiffen, die Einfuhr aus Europa nur auf engl. oder auf Schiffen des Ursprungslandes erfolgen; die engl. Küstenschifffahrt und der Verkehr der engl. Kolonien untereinander blieben engl. Schiffen vorbehalten; 1849 aufgehoben.