Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Naturalobligation
Natural|obligation[lat.], Recht: Forderung, die zwar rechtlich besteht, aber nicht eingeklagt werden kann. Die trotzdem erbrachte Leistung ist keine Schenkung, sondern Erfüllung; sie kann nicht zurückgefordert werden. Zu den N. gehören z. B. verjährte Forderungen (§ 222 BGB), Spiel- und Wettschulden (§ 762 BGB).
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