Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nationalversammlung
Nationalversammlung,gewählte Volksvertretung, die zu außergewöhnl. Zwecken einberufen ist, bes. zur Verfassunggebung. In Frankreich ging 1789 aus den Generalständen die erste N. hervor. Die ersten dt. N. waren die Frankfurter Nationalversammlung (1848/49) sowie die preuß. verfassunggebende Versammlung von 1848. Im Dt. Reich war 1919 die Weimarer N. verfassunggebendes Organ; in Österreich wurde 1919 eine N. gewählt. In Frankreich war die N. (Assemblée nationale) während der Dritten Republik (bis 1940) die Vereinigung von Senat und Deputiertenkammer. - In zahlreichen Staaten wird die Bez. N. gleichbedeutend mit Parlament (Abgeordnetenhaus) verwendet.
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