Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nationalfeiertag
Nationalfeiertag, i. d. R. gesetzl. Feiertag zur Erinnerung an ein für die jeweilige Nation wichtiges polit. Ereignis, das auch den Namen des N. bestimmen kann, z. B. in der Schweiz die Bundesfeier. In manchen Staaten gibt es zwei (und mehr) N., z. B. in Russland, Ungarn oder in der Tschech. Rep. Begangen werden N. insbesondere zum Gedenken (Gedenktag) an die Erlangung der Unabhängigkeit (z. B. in den USA [Independence Day], Brasilien, Israel [Jom Haazmaut]; auch in den meisten ehemaligen Kolonien europ. Staaten) oder in Zusammenhang damit stehender Ereignisse (z. B. in Österreich, in Syrien oder den VAE), den Beginn einer Revolution (z. B. in Frankreich [Bastille]), die Ausrufung der Rep. (z. B. in der Türkei), einen Aufstand (z. B. in Griechenland) oder Machtwechsel (Militärputsch u. Ä.), die Wahlen zu einer verfassungsgebenden Versammlung (z. B. Italien [Datum nicht fest]) oder das In-Kraft-Treten einer Verf. (Verfassungstag, z. B. in Polen). Auch der Geburtstag eines Monarchen kann N. sein (z. B. in Japan oder Jordanien), ebenso der Tag des Nationalheiligen (z. B. Ungarn [Stephan, der Heilige]). - N. ist in Dtl. seit 1990 der Tag der deutschen Einheit.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Nationalfeiertag