Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Nationale Volksarmee
Nationale Vọlks|armee,Abk. NVA, die Streitkräfte der DDR; 1956 aus den Verbänden der seit 1952 bestehenden Kasernierten Volkspolizei (KVP) und der seit 1950 getarnt aufgebauten See- und Luftstreitkräfte aufgestellt. Die NVA unterstand dem Oberbefehl des Warschauer Pakts. Oberste nat. militär. Führungs- und Verwaltungsbehörde war das Ministerium für Nat. Verteidigung, weisungsbefugte höhere staatl. Institutionen waren der Staatsrat sowie der Nat. Verteidigungsrat. Am 24. 1. 1962 wurde die allg. Wehrpflicht für Männer vom 18. bis 50. Lebensjahr mit einer Grundwehrdienstzeit von 18 Monaten eingeführt. Kriegsdienstverweigerung war nicht möglich, jedoch konnten Wehrpflichtige aus religiösen oder ähnl. Gründen den Dienst mit der Waffe ablehnen und als so genannte Bausoldaten waffenlosen Wehrdienst in Baueinheiten der NVA leisten. Die Präsenzstärke der NVA betrug 1989 173 000 Mann (darunter 92 000 Wehrpflichtige). Für den Mobilmachungsfall war die Verstärkung durch 323 000 Reservisten vorgesehen. Im Zuge der Vereinigung Dtl.s hatte die NVA am 3. 10. 1990 als eigenständige Streitkraft zu bestehen aufgehört. Die zu diesem Zeitpunkt existierenden Einheiten, Verbände und Dienststellen wurden z. T. mit der Absicht der vorläufigen oder längerfristigen Übernahme im Rahmen der Bundeswehr »reaktiviert«. Mit der Reduzierung der Truppenstärke der Bundeswehr ab 1990 sank die Zahl der im Osten stationierten Soldaten auf etwa 50 000 Mann (darunter etwa 25 000 frühere Offiziere und Unteroffiziere).
Literatur:
Koop, V.: Abgewickelt? Auf den Spuren der N. V. Bonn 1995.
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